Aufgrund zunehmend strengerer gesetzlicher Vorgaben können Bodenaushub und Baurestmassen (Straßenaufbruch, Ziegelbruch, Betonbruch etc.) ohne Nachweis der Schadstoffkonzentrationen bzw. Schadstofffreiheit kaum noch legal verwertet bzw. entsorgt werden. Zudem läuft der Bauherr durch falsche Materialklassifikationen und die Wahl ungeeigneter Entsorgungswege Gefahr, viel Geld zu verlieren oder sich strafbar zu machen.
Wir deklarieren Ihr Abbruchmaterial sachgerecht und helfen Ihnen bei der Auswahl der- im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten – günstigsten Entsorgungs-/ Verwertungswege für Ihr Aushub-/Abbruchmaterial. Dabei führen wir insbesondere folgende Leistungen für Sie durch:
- Planung der Probenahme
- Beprobung von Boden und Bauschutt (Haufwerksprobenahme gem. LAGA PN98)
- Erstellen von Deklarationsanalysen in Zusammenarbeit mit akkreditierten Fachlaboren (Analyse gem. Deponieverordnung, LAGA M20 Boden, Eckpunktepapier Bayern, VwV-Boden, ZTV-wwg (RC-Erlass), Diehlmann-Erlass, Versatzverordnung, Altholzverordnung, PAK etc.)
- Auswertung der Analysenergebnisse und Festlegung der Entsorgungs-/Verwertungsklasse
- Entsorgungsmanagement, Preisanfrage bei div. Entsorgern, Sicherstellen einer sachgerechten Entsorgung