Altlasten

Für viele Grundstücke mit industrieller oder gewerblicher Vornutzung besteht aufgrund des Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen der Anfangsverdacht einer schädlichen Bodenveränderung im Sinne des BundesBodenschutzGesetzes. Besteht ein hinreichender Gefahrenverdacht, erfolgt im Zuge der Altlastenbearbeitung in der Regel ein gestuftes Untersuchungsprogramm. Dies dient zur Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotenzials eines Standortes und – sofern erforderlich – zur Ermittlung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Kann bei einer Untersuchungsstufe ein Gefahrenverdacht hinreichend sicher ausgeschlossen werden, kommen alle weiteren Untersuchungsstufen nicht mehr zur Ausführung. Generell ist der Untersuchungsumfang zudem stark standortabhängig, wobei teilweise die einzelnen Untersuchungsstufen auch ineinander übergehen können.

Im Einzelnen sieht die Altlastenbearbeitung folgende Untersuchungsstufen vor:

  • Historische Erkundung  ➔ Beprobungslose Ersteinschätzung von Standorten anhand der Nutzungsgeschichte (Aktenrecherche, Zeitzeugenbefragung, Auswertung historischer Luftbilder etc.)
  • Orientierende Erkundung ➔ Technische Erkundung eines Altstandortes/Altablagerung zur Ersteinschätzung des Gefährdungspotenzials auf den jeweils relevanten Wirkungspfaden
  • Detailuntersuchung ➔ Vertiefte technische Erkundung eines Standortes beim Nachweis eines hinreichenden Gefahrenverdachts auf einem Wirkungspfad im Zuge der orientierenden Untersuchung
  • Sanierungsuntersuchung ➔ Ermittlung potenzieller Sanierungsverfahren für die jeweils festgestellten Verunreinigungen, Bewertung der Verfahren hinsichtlich Ihrer Wirksamkeit am Untersuchungsstandort und hinsichtlich der Kosten-Nutzen-Faktoren, Auswahl des effektivsten Sanierungsverfahrens
  • Sanierung / Sanierungsbegleitung
  • Nachsorge / Monitoring