Im Bereich kontaminierter Böden ist i.d.R. eine fachgutachterliche Überwachung der Aushubmaßnahme behördlich vorgeschrieben. Zudem ist eine derartige Überwachung häufig zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Materialtrennung sinnvoll, da sich dadurch Kosten für die teure Entsorgung von Mischchargen vermeiden lassen.
Wir stimmen die Erfordernis und den Umfang einer Aushubüberwachung mit Ihnen und ggf. den Behörden ab, weisen das Baustellenpersonal entsprechend in die Materialtrennung ein und überwachen – soweit erforderlich – die Aushubmaßnahme. Wir überwachen u.a. folgende Maßnamen für Sie:
- Überwachung Erd- und Tiefbau bei Straßen-, Kanal- und Leitungsbau
- Aushubüberwachung bei der Sanierung akut auftretender Umweltschäden (z.B. Ölunfälle)
- Überwachung von Aushubarbeiten in aufgefüllten oder anderweitig verunreinigten Bereichen bei der Erstellung von Baugruben o. ä.
- Aushubüberwachung bei Sanierungsmaßnahmen
- u.v.m.